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Im Zuge der Umwandlung in Gesetz der sogenannten Augustverordnung „Manovra di Ferragosto“ (DL Nr. 138/2011), welche am 14.09.2011 vom Parlament verabschiedet und am 16.09.2011 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurde, sind eine Vielzahl von Neuerungen im Steuerbereich eingeführt worden. Die letzten Änderungen im Sparpaket zielen insbesondere auf die Bekämpfung der Steuerumgehung ab. Mit Rundschreiben Nr. 37/E vom 29. Juli 2011 hat die Agentur der Einnahmen die Abänderungen des ursprünglichen Art. 7 des DPR Nr. 633/72, welcher seit 2010 in Kraft ist, erstmals interpretiert. Dabei hat die Finanzverwaltung hervorgehoben, dass für die Festlegung der Territorialität einer Dienstleistung für die Zwecke der MwSt. (allgemeine Dienstleistung im Sinne des Art. 7–ter des DPR Nr. 633/72) drei verschiedene Kontrollen vorgenommen werden müssen. Das Entwicklungsdekret vom 13. Mai 2011 Nr. 70 wurde nun am 07. Juli 2011 definitiv in Gesetz umgewandelt, wobei einige Änderungsanträge zum ursprünglichen Text noch angenommen wurden. Weiters ist in diesen Tagen die Sommerverordnung 2011 – G. D. 06. Juli 2011 Nr. 98, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 155 vom 06. Juli 2011 – von der Regierung genehmigt worden, mittels welcher Italien sein Haushaltsdefizit eindämmen möchte. Sehr geehrte Kunden, wir hoffen Sie hatten einen guten Start in das Neue Jahr und wünschen Ihnen auf diesem Wege Gesundheit und Erfolg für 2011. Leider werden uns die chaotischen Steuerbestimmungen des italienischen Staates auch 2011 begleiten und daher möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Neuigkeiten in Kenntnis setzten. Das Stabilitätsgesetz oder auch Haushaltsgesetz 2011 wurde am 07. Dezember 2010 vom Senat endgültig ratifiziert und tritt generell mit 01. Jänner 2011 in Kraft. Es besteht aus einem einzigen Artikel mit 170 Absätzen. Da die meisten steuerrechtlichen Neuerungen mit der Sommerverordnung (G. D. Nr. 78/2010) eingeführt wurden, enthält das Haushaltsgesetz 2011 nur mehr geringfügige steuerrechtliche Bestimmungen. Weitere Neuerungen für 2011 werden zum Jahresende mit der sogenannten Silvesterverordnung erwartet. Die wichtigsten Neuheiten werden im Folgenden kurz angeführt. Neueinführung Kunden- und Lieferantenliste: Mit der Sommerverordnung G. D. Nr. 78/2010 wurden wiederum MwSt. - Mitteilungen bezglich Geschftsvorfälle mit Kunden und Lieferanten, welche einen Schwellenbetrag von 3.000,00 Euro berschreiten, eingeführt. Neuerungen Mwst.-Regelung bei internationalen Dienstleistungen; Einführung "Reverse Charge" Regelung bei Verkäufen von Mobiltelefonen und Computern; Beantragung Ermächtigung zur Durchführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen |
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